Ausschreibung
Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) an der Musikschule Offenburg/Ortenau

Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die vorhaben sich auf einen Musikberuf vorzubereiten. Die SVA bereitet sie umfassend auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule oder pädagogischen Hochschule und das sich anschließende Studium vor. Hierbei kann es sich ebenso um künstlerische als auch um künstlerisch-pädagogische Studienrichtungen handeln.
Die Teilnahme ist grundsätzlich für ein Jahr befristet und kann bei entsprechendem Leistungsnachweis bis zum Erreichen der Altersgrenze fortgesetzt werden.
 
Die SVA umfasst den folgenden verbindlichen, wöchentlichen Unterricht:
 
-       75 Minuten instrumentalen oder vokalen Hauptfachunterricht
-       30 Minuten instrumentalen oder vokalen Nebenfachunterricht (Klavier bei Hauptfach Melodieinstrument)
-       Orchester/ Chor/ Kammermusik/ Korrepetition mindestens 9 Zeitstunden
-       60 Minuten Ergänzungsfach Gehörbildung/ Musiktheorie/ Improvisation/ etc.
-       Die Teilnehmenden haben Anspruch auf Korrepetition
-       Die Teilnahmegebühr entspricht 45 Minuten Einzelunterricht laut Entgelttabelle der Musikschule Offenburg/Ortenau gGmbH
 
Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung: 
 
-       Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber im Alter von 13 bis 19 Jahren.
-       Die Bewerbung zur Aufnahme in die SVA, kann nur von einer Lehrkraft der Musikschule mit Zustimmung des Zahlungspflichtigen bei der Schulleitung mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.
-       Ein Bewerbungsschreiben der Schülerin/ des Schülers mit Angaben zum musikalischen Werdegang, zu Erfolgen, zur persönlichen Zielsetzung und Motivation muss der Anmeldung beiliegen. 
-       Das Vorspielprogramm soll eine Dauer von 5 - 8 Minuten haben.
-       Der Schwierigkeitsgrad muss den Empfehlungen für die Altersgruppe bei Jugend musiziert entsprechen. Mindestens ein Werk muss solo (ohne Korrepetition) vorgetragen werden. Auch Kammermusik und Teile von Werken können vorgetragen werden.
       Die Berechtigung zum Verbleib in der SVA muss jährlich durch ein Vorspiel und die Vorlage von Leistungsnachweisen im Hauptfach und den Nebenfächern bestätigt werden. Das Studienbuch ist bis zum 01. Oktober vorzulegen. 
-      Die geförderten Schülerinnen und Schüler nehmen jährlich an mindestens zwei Vorspielen / Konzerten teil.
 
 
Anmeldeschluss ist der 25. Juni 2025
Beginn der Förderung ist der 1. November und dauert bis Ende Oktober im Folgejahr.
 
Dokumente zum Download: